Praxissemester

 

Ablauf (Steckbrief)

SommersemesterWahl eines Praktikumsplatzes (siehe Praktikumsstellen rechts)
31.07. (spätestens)Anmeldung des Praktikums durch Abgabe der Unterlagen (Ausbildungsvertrag in 3-facher Ausfertigung, Anmeldung in 2-facher Ausfertigung) im Sekretariat
3 Wochen nach AnmeldungZulassung und Hinterlegen der Unterlagen im Sekretariat, Abholung der Unterlagen im Sekretariat
01.09. (spätestens)Beginn des Praktikums (Dauer mind. 14 Wochen bzw. mind. 65 Präsenztage)
31.01. (spätestens)Ende des Praktikums
28.02. (spätestens)Einreichen der Unterlagen (Praktikumsbericht, Tabellarische Wochenberichte, Tätigkeitsnachweis)
MärzKolloquim zu Beginn Sommersemester (Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben)

Detaillierte Informationen zum Praktikum und dessen Ablauf entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Berufspraktikum.

Auslandspraktika

Für detaillierte Informationen zu Auslandspraktika insbesondere möglicher finanzieller Unterstützungen wenden Sie sich bitte an Frau Witter vom Auslandsreferat.

Die Antragstellung von Finanzierungshilfen bei Praktika außerhalb der EU kann bis zu einem Jahr dauern.

Informationen zum Praxissemester

Ausbildungsziel:

Ziel des Berufspraktikums ist es, die berufspraktische Tätigkeit als eine wesentliche Voraussetzung für das Verständnis der Lehrveranstaltungen und für die spätere Tätigkeit als Informatiker, kennen zu lernen und eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis herzustellen. Die Studierenden sollen durch konkrete Aufgabenstellungen im Rahmen betrieblicher Arbeitsabläufe an die praktische Tätigkeit herangeführt werden. Es sollen unter Anleitung und Lenkung Einblicke in das Tätigkeitsfeld der Angewandten Informatik vermittelt und die in der bisherigen Ausbildung erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten angewandt und vertieft werden.

Dauer des Praktikums:

Das Berufspraktikum umfasst einen Zeitraum von mindestens 14 zusammenhängenden Wochen oder mindestens 65 Präsenztagen in einem Betrieb oder einer anderen Einrichtung der Berufspraxis (Praxisstelle).

Ausbildungsstellen:

Die Studierenden sind berechtigt und verpflichtet, dem Praktikantenamt des Fachbereichs eine Ausbildungsstelle (Praxisstelle) zu benennen. Der Prüfungsausschuss kann Fristen zur Meldung der Praxisstelle festlegen.

Ausbildungsvertrag:

Vor Beginn der Praktika schließen die Ausbildungsstelle und der Student einen Ausbildungsvertrag ab. Der Ausbildungsvertrag sollte im Regelfall vor der Unterzeichnung durch die/den Studierende/n dem Praktikantenamt vorgelegt werden.

Praktikumsbericht:

Über die Ausbildung während des Berufspraktikums haben die Studierenden schriftlich tabellarische Wochenberichte mit taggenauer Aufstellung der ausgeführten Tätigkeiten zu erstellen und diese von der Praxisstelle bestätigen zu lassen. Zudem umfasst der Praktikumsbericht eine Abhandlung mit einem Umfang von ca. 10 Seiten, welcher Aufgabe, Ziele, Umsetzung sowie Ergebnis zu einem Thema des Praktikums enthält.

Am Ende des Berufspraktikums stellt die Praxisstelle einen Tätigkeitsnachweis aus, der Dauer, Art und Inhalt sowie Erfolg der Tätigkeit, Beginn und Ende der Praktikumszeit sowie Fehlzeiten ausweist.

Auf der Grundlage der Praktikumsberichte, des Tätigkeitsnachweises und eines unmittelbar im Anschluss an das Berufspraktikum durchzuführenden, bewerteten Kolloquiums wird entschieden, ob die Studierenden das Berufspraktikum erfolgreich abgeleistet haben.